ERLEICHTERUNG FÜR VEREINE  – ONLINE ZUM KOSTENLOSEN VEREINSREGISTERAUSZUG

Vereine können sich seit dem 1.8.2022 über ein vereinfachtes Verfahren aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder Inhalte aus dem Vereinsregister abrufen, kostenlos und ohne vorherige Registrierung.

Vereine profitieren beispielsweise dann von dem neuen Verfahren, wenn sie einen Förderantrag stellen wollen und dafür einen aktuellen Registerauszug aus dem Vereins- bzw. dem Handelsregister vorlegen müssen.

So ladet ihr mit wenigen Klicks euren Vereinsregisterauszug herunter:


Auf dem Registerportal der Länder findet ihr die „Normale Suche“. Dort ist eine Maske hinterlegt, in die ihr den Namen eurer Organisation und ihren Sitz eintragt.

z.B.: Schützenverein Hintertupfingen e.V., Hintertupfingen

Achtet auf Vollständigkeit des Namens und die korrekte Schreibweise.

Nachdem ihr auf „Suchen“ geklickt habt, wird eure Organisation unter angezeigt.

Drückt ihr jetzt auf „AD“, bekommt ihr im nächsten Fenster die Möglichkeit, den Download zu starten. Fertig.

 

Vereine sind verpflichtet, Änderungen des Vorstandes dem zuständigen Registergericht zur Eintragung anzumelden. Dazu wird eine notarielle Urkunde benötigt.

 

** Nach §67 BGB (1) Änderung des Vorstandes

Jede Änderung des Vorstandes ist vom Vorstand zur Eintragung anzumelden.
Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen. **

 

Bei Fragen bitte gerne bei mir melden. Ich werde Euch nach Möglichkeit unterstützen.

Andreas Hautz

stv. Kreisschützenmeister