Einladung zu den Kreismeisterschaften 2016 Ordonnanzgewehr

(aktualisiert 20.02.2016)


Termin: Sa., 27.02.2016 in Homburg                                Ordonnanzgewehr Regel 1.58 O SpO
                                                                                    Ordonnanzgewehr Regel 1.58 G SpO

Schusszahl: 20 Schuss, davon je 10 liegend und stehend

Schießzeit: 25 Min. einschließlich der Probeschüsse

Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen
geführt wurden.

Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht
zugelassen.
Vor Beginn der Wettkampfschüsse im Liegendanschlag ist eine Probeserie à 5 Schuss
gestattet.

Nach dem 1. Wettkampfschuss dürfen keine Probeschüsse mehr abgegeben
werden.

Scheibenbeobachtung: Wettkampfschüsse nur mit Ferngläsern

Die in den Aufstellungen genannten Mannschaften und Einzelschützen werden ersucht,
die angegebenen Startzeiten einzuhalten und ihre Anmeldungen bis 30 Minuten
vor dem jeweiligen Startbeginn zu tätigen.

Die Startgebühr beträgt 7,00 Euro.
Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt 25 Euro.

Abmeldungen von Schützen können bis 3 Tage vor dem jeweiligen Start beim
stellvertretenden Kreissportleiter Michael Hanisch erfolgen. Die Abmeldung hat durch den
betreffenden Schützen selbst zu geschehen. Diese ist nur gültig, wenn der Schütze eine
Bestätigung der Abmeldung erhalten hat. Die Verpflichtung zur Zahlung der Startgebühr
bleibt in diesem Fall bestehen.
Für Schützen, die bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht abgemeldet werden und
unentschuldigt fehlen, haben deren Verein eine Strafgebühr von jeweils 20 Euro neben
der Startgebühr zu bezahlen.

 

Kampgericht für alle Waffen:


Volker Fiedelak, Alfred Geble, Edmund Hautz, Elke Eichner, Paul Kiefer
Vertreter: Detlef Zeuge, Michael Hanisch, Jens Kremp
Waffenkontrolle, Anmeldung: Elke Müller, Rudi Kohler
Auswertung: Michael Hanisch, Rudi Kohler
Standaufsicht: Michael Hanisch, Elke Müller, Rudi Kohler
Schießleitung: Michael Hanisch
Einspruch kann bis 30 Minuten nach dem Ende des Durchganges eingelegt werden.
Geschossen wird nach der Sportordnung des DSB
Gültige Schützenausweise sind vorzulegen
Die Sicherheitsbestimmungen gem. Sportordnung sind zu beachten und einzuhalten.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Auspacken und Vorlegen der Waffen zur
Waffenkontrolle nur einzeln und auf Aufforderung zu geschehen hat. Für den Weg von
der Anmeldung zur Luftdruckhalle ist die Waffe in dem entsprechenden Futteral/Koffer zu
transportieren.
Für die Planung und Durchführung der Kreismeisterschaft werden die
wettkampfrelevanten Daten wie:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Verbandsnummer
- Vereinszugehörigkeit
- Startzeit
- Sportergebnis
- Bereitschaft zur Teilnahme an der übergeordneten Meisterschaft
- Umstände, die zur Erhebung der Strafgebühr erforderlich sind
- Disziplinarmaßnahmen und Dokumentationen von Einsprüchen und deren Entscheide
elektronisch gespeichert. Diese Daten werden für die Durchführung der übergeordneten
Landesmeisterschaft und Deutschen Meisterschaft an den jeweiligen Ausrichter in
elektronischer und schriftlicher Form weitergeleitet.
Mit der Teilnahme an den Kreismeisterschaften erklären sich die Teilnehmer mit der
Weitergabe dieser Daten an die übergeordneten Verbände sowie der Veröffentlichung der
Ergebnisse in Aushängen, im Internet und der Presse einverstanden.
Für die Helfer, die eingeteilt sind und die sich an den jeweiligen Meisterschaften
beteiligen möchten, wird gemäß der Sportordnung die Möglichkeit zum Vorschießen
geboten. Helfer, die hiervon Gebrauch machen möchten, bitte ich, sich bei mir zu
melden.
Das Vorschießen wird in die Rangliste mit aufgenommen.


Ich wünsche allen Teilnehmern der Kreismeisterschaften viel Erfolg und ein Gut Schuss.

Michael Hanisch
stellvertretender Kreissportleiter

 

 Teilnehmer - Liste 
Ordonanzgewehr

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