Einladung

an alle Vereine und Abteilungen

des Schützenkreises Bliestal

Termine zur Sachkundeprüfung 2018

des Schützenkreises Bliestal

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nächste Sachkundeprüfung für Sportschützen findet statt am;

Freitag den 23.11.2018, von 17.00 Uhr bis 21:00 Uhr

 

Samstag den 24.11.2018 von 09.00 Uhr bis 13:00 Theorie und 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr Praxis

 

Sonntag den 25.11.2018 von 09:00 bis 13:00 Theorie und 14:00 – 18:00 anschließend die schriftliche Prüfung bis ca. 19:00 Uhr

 

Wo:  im kleinen Saal der Gaststätte „zum Schiesshaus“ der Schützengesellschaft 1849 e.V. Homburg in Homburg-Sanddorf. Getränke und Speisen werden  über die Gaststätte „Zum Schiesshaus“ angeboten.

Interessierte Teilnehmer werden gebeten, beigefügtes Antragsformular vollständig ausgefüllt bis spätestens 10.11.2018 Posteingang:  an folgende Anschrift zu senden:

Gerhard Lunow, Rüsterstr. 7, 66424 Homburg

 

Später eingehende Meldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

Voraussetzung für die Erlangung des Sachkundenachweises ist eine mindestens 6-monatige Vereinszugehörigkeit und eine damit verbundene regelmäßige Schiesspraxis mit Langwaffen (Luftgewehr) und Kurzwaffen (Luftpistole), damit eine ausreichende Kenntnis über die Handhabung von Sportwaffen und deren Munition vorausgesetzt werden kann. Diese Voraussetzung ist durch die Vereinsführung auf dem Anmeldeformular zu bestätigen.

Der z.Zt. gültige Verbandsausweis und Personalausweis sind bei der Sachkundeprüfung vorzulegen.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist bei Beginn des Sachkundelehrganges  zu entrichten.

 

Die Sachkundeprüfung besteht aus ca. 60 Fragen, welche größtenteils im Multiple Choice System zu beantworten sind.

Die bestandene Sachkundeprüfung wird durch einen Stempel im gültigen Wettkampfpass eingetragen und gilt als Grundlage für den Erwerb von Feuerwaffen. Der Bedürfnisnachweis erfolgt über den Verein; Nach der Befürwortung dieses durch den Landesverband, muss dann der Antrag für den Erwerb von Sportwaffen bei der Kreispolizeibehörde gestellt werden.

Die bestandenen Sachkundeprüfung beinhaltet ebenfalls die Ausbildung und damit die Befähigung auf genehmigten Schießständen als Schießleiter die Standaufsicht auszuüben.

Die Bestellung als berechtigter Schießleiter tatsächlich die Standaufsicht auszuüben muss über die jeweilige Vereinsführung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Lunow

Mitglied des Prüfungsausschusses

Anlage

Antragsformular pdf


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