An

alle Kreisvereine

alle Kreisvorstandsmitglieder

Liebe Schützenschwester, liebe Schützenbrüder

In seiner Sitzung am 9. Mai 2016 hat der Kreisvorstand die Ehrungsordnung für unseren Schützenkreis beschlossen.

Die Ehrungsordnung findet ihr im Anhang zu diesem Schreiben.

Bitte beachtet:

Anträge sind über die Mitgliederverwaltung des Verbandes MitCom online zu stellen. Hilfe siehe unter diesem Link

Beachtet ebenfalls, dass Anträge für den Schützenverband Saar und den Deutschen Schützenbund am 31. August beim SVS sein müssen. Da diese Anträge ebenfalls über den Kreisehrungsausschuss gehen müssen, heißt das, dass diese Anträge schon im Juli beim Ehrungsausschuß sein müssen.

 

Mit Schützengruß

Andreas Hautz                                                               

Vorsitzender Ehrungsausschuss

Ehrungsordnung als PDF

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Ehrungsordnung des Schützenkreises Bliestal

1) Ehrungsausschuß

Der nach der Satzung des Schützenkreises Bliestal zu wählende Ehrungsausschuß besteht aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern.

Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ehrungsausschusses werden durch den Kreisvorstand gewählt.

Die Mitglieder des Ehrungsausschsses sollen dem Kreisvorstand angehören bzw. Oberschützenmeister eines Kreisvereines sein.

Der Ehrungsausschuß wird für die Dauer der Wahlperiode des Kreisvorstandes

(in der Regel 3 Jahre) gewählt.

Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Mitgliedes ist in der nächsten Kreisvorstands-sitzung ein Mitglied nachzuwählen.

2) Beschlussfähigkeit

Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens

3 Mitglieder anwesend sind. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit.

3) Antragstellung

Antragsberechtigt sind die Kreisvereine und der Vorstand des Schützenkreises Bliestal. Anträge sind mit dem beiliegenden Formular an den Vorsitzenden des Ehrungsausschusses zu richten.

Zwischen den einzelnen Ehrungen sollen mindestens 3 Jahre liegen.

Die Vorschläge für Ehrungen durch den Deutschen Schützenbund und den Schützenverband Saar werden ebenfalls von dem Kreisehrungsausschuss behandelt.

4) Zuständigkeit

Dem Ehrungsausschuss obliegt es, die Anträge zu prüfen, zu bearbeiten und zu entscheiden.

In zeitlich dringenden Fällen ist der Kreisschützenmeister in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Ehrungsausschusses zu einer Verleihung berechtigt. Die Mitglieder des Ausschusses und der Kreisvorstand sind davon zu unterrichten.

5) Verfahren

Bei der Beurteilung der Ehrungsanträge hat der Ausschuss strenge Maßstäbe anzulegen.

Der Ausschuss kann Anträge ablehnen oder zurückstellen.

Bei einer Zurückstellung eines Antrages bedarf es keiner Antragswiederholung.

Den Geehrten ist eine Urkunde auszuhändigen, aus der die Ehrung hervorgeht.

6) Ehrungsstufe

Folgende Ehrungsstufen sind möglich:

  1. a) Verdienstnadel in Bronze
  2. b) Verdienstnadel in Silber
  3. c) Verdienstnadel in Gold
  4. d) Ehrenmitglied des Schützenkreises Bliestal

7) Art der Ehrungen und Voraussetzungen

Ehrungen durch den Schützenkreis stellen eine Würdigung außergewöhnlicher Verdienste für den Schützenkreis Bliestal und den Schießsport dar.

Verdienstnadel in Bronze:

Die Verdienstnadel in Bronze kann an Personen verliehen werden, die in mehrjährigem Einsatz im Schießsport oder in der Funktionärsarbeit besonders anzuerkennende Leistungen vollbracht haben.

Verdienstnadel in Silber:

Die Verdienstnadel in Silber kann an Personen verliehen werden, die sich in außergewöhnlicher Weise um die Interessen des Schützenkreises verdient gemacht haben.

Verdienstnadel in Gold:

Die Verdienstnadel in Gold kann an Personen verliehen werden, die sich in langjähriger und außergewöhnlicher Weise um die Interessen des Schützenkreises und des Schießsportes verdient gemacht haben.

Ehrenmitgliedschaft

Zu Ehrenmitgliedern des Schützenkreises Bliestal können Vorstandsmitglieder und Referenten des Schützenkreises, die lange Jahre verantwortungsvoll für den Schießsport tätig waren, auf Vorschlag des Kreisvorstandes von der Delegierten-versammlung ernannt werden.

Pro Verein sollen jährlich höchstens je drei Verdienstnadeln in Bronze und in Silber vergeben werden.

Die Verdienstnadel in Gold soll jährlich nur einmal vergeben werden.

Ausnahmen von diesem Verteilungsschlüssel beschließt der Kreisvorstand auf Vorschlag des Kreisehrungsausschusses.

Diese Ehrungsordnung des Schützenkreises Bliestal wurde vom Vorstand in seiner

Sitzung am 9. Mai 2016 beschlossen.

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